September 2018 – Juli 2019
Verbot der Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft, kindgerechte Behandlung im Strafrecht und Strafverfahren (Art. 37, 40, KRK)
GIZ-Programm „Politische Teilhabe von Zivilgesellschaft in Governance Reformen und Armutsbekämpfung“, Sambia
Jugendkriminalität ist in Sambia stark verbreitet. Das Strafmündigkeitsalter liegt derzeit bei acht Jahren. In diesem Alter wissen Kinder selten, welche Handlungen überhaupt strafbar sind. Viele Kinder und Jugendliche befinden sich in Haft – vor, während und nach dem Strafverfahren, obwohl Inhaftierung nur als letztes Mittel gesetzlich verankert ist. Sie kennen ihre Rechte in diesem Kontext oft nicht und auch ihre Familie können sie diesbezüglich nur selten unterstützen.
Die Situation für Kinder und Jugendliche, die in Konflikt mit dem Gesetz geraten, ist prekär. Ihre Sonderbehandlung im Rahmen der Strafrechtspflege wird nur unzureichend umgesetzt. Mindestgarantien wie die Unschuldsannahme, Recht auf anwaltlichen Beistand oder auf einen Dolmetscher finden nicht ausreichend Beachtung. Dass auch Kinder ein Recht auf Schweigen haben und ihr Privatleben geachtet werden sollte, sieht nicht jeder so. Kinder und Jugendliche sind wochen- oder monatelang in Untersuchungshaft, denn Prozesse sind zu langsam. Die Koordination zwischen den verschiedenen Institutionen läuft nur schleppend. Die für die Verurteilung erforderlichen Sozialberichte werden selten innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung gestellt. Zudem sind diese oft fehlerhaft oder unzureichend.
Einmal schuldig gesprochen erwarten Kinder und Jugendliche prekäre (Untersuchungs-)Haftbedingungen. Die hygienischen Bedingungen sind kritisch. Polizeistationen und Gefängnisse haben weitgehend keine separaten Zellen für Kinder. Sie werden zusammen mit erwachsenen Straftäter*innen untergebracht. Diskriminierung, körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe oder sogar Folter sind keine Seltenheit. Die Erfahrungen, die junge Menschen im sambischen Justizsystem machen, haben Auswirkungen auf den Rest ihres Lebens unabhängig davon, ob sie unschuldig oder schuldig gesprochen werden.
Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien und Gemeinden sind über Jugendkriminalität und Verfahren des Jugendstrafrechts aufgeklärt und kennen ihre Rechte diesbezüglich. Die Inhaftierung von Kindern wird in sechs Distrikten reduziert und als letztes Mittel im sambischen Jugendgerichtssystem angewandt.
Das Projekt arbeitete mit einem zweigleisigen Ansatz. Rechtsinhaber*innen, Kinder und Jugendliche, wurden über ihre Rechte aufgeklärt und gestärkt. Gleichzeitig wurden die Pflichtenträger*innen in der Erfüllung ihrer kinderrechtlichen Pflichten unterstützt.
In mehreren Workshops wurden Jugendliche zu Peer-to-Peer-Mentor*innen ausgebildet und führten eigene Aktivitäten durch, um Gleichaltrige und Familienmitglieder über Jugendkriminalität, Verfahren des Jugendstrafrechts und Kinderrechte in diesem Kontext aufzuklären. Sie wurden darin gestärkt, ihre Anliegen relevanten Akteuren im Jugendjustizsystem vorzubringen und mit ihnen in den Dialog zu treten.
Vertreter*innen des sambischen Jugendjustizsystem nahmen am dreitägigen Training „Getting it right – How can we guarantee Children’s Rights in Juvenile Justice in Zambia?” teil und lernten, Kinderrechte in ihrem Arbeitskontext anzuwenden. Das Sozialministerium wurde beraten, die erforderlichen Sozialberichte zeiteffizient zu erstellen und Mitarbeitende erhielten entsprechende Schulungen.
Der zweigleisige Ansatz des Projekts hat dazu beigetragen, dass sowohl auf Seite der Rechtsträger*innen als auch der Pflichtenträger*innen Wirkungen erreicht wurden:
[pdf, 3 Seiten]
Für mehr Informationen zum Projekt:
GIZ-Programm "Politische Teilhabe von Zivilgesellschaft in Governance Reformen und Armutsbekämpfung"
GIZ Sambia
Nina Harnischfeger
+260 97 5722994
nina.harnischfeger(at)giz.de
GIZ - Sektorprogramm „Menschenrechte einschließlich Kinder- und Jugendrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit“
Friedrich-Ebert-Allee 36 + 38
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Telefon +49 228 4460-3876
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