Recht auf Nicht-Diskriminierung (Art. 2, KRK), Recht auf Partizipation und freie Meinungsäußerung (Art. 12 und 13, KRK)
GIZ-Programm: „Gewaltprävention durch Medien- und Dialogarbeit zum Abbau von Vorurteilen und Stereotypen“, Libanon
Die angespannte Situation im Libanon trifft vor allem geflüchtete Kinder und Jugendliche aus Syrien, junge Palästinenser/innen und Jugendliche und Kinder aus den libanesischen Aufnahmegemeinden. Vor allem Jugendliche der Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Community (LSBTI) und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf sind von (Mehrfach-)Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt betroffen. Gesellschaftliche Teilhabe ist vielen von ihnen nahezu komplett verwehrt.
10 Jugendliche der LGBTI-Gemeinde und 10 Jugendliche mit Unterstützungsbedarf
Jugendliche der LGBTI-Gemeinde und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf werden zu „Mastertrainern“ zu Kinderrechten sowie zum Abbau von Vorurteilen und gewaltfreier Konfliktbearbeitung ausgebildet und vermitteln dieses Wissen an andere Kinder und Jugendliche.
Die Jugendlichen erlernen künstlerische Ausdrucksmöglichkeiten und führen als Kinderrechts-Multiplikatoren unter eigener Regie kleine Initiativen mit anderen Kindern und Jugendlichen in ihren Heimatgemeinden durch.
House of Peace (HOPe)
Der Ansatz von Art of Being war für den Libanon einzigartig. 17 Jugendliche aus diskriminierten Gruppen im Libanon erhielten eine Ausbildung zu dem kinderrechtsbasierten Ansatz, friedensfördernde Komponenten und künstlerischen Methoden wie z.B Videographie, Tanz und clowning. Auf dieser Grundlage entwickelten sie vier soziale Aktionsprojekte in Beirut und im Beqaa-Tal, die vor allem durch Aufführungen das Bewusstsein der breiteren Gemeinschaft für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausweiteten. Art of Being hob das Selbstvertrauen der teilnehmenden Jugendlichen an, befähigte sie, ihre Rechte einzufordern, und betonte, wie wichtig es ist, sich für die Rechte von diskriminierten Gruppen insgesamt einzusetzen, damit niemand zurückbleibt. Aufgrund der positiven Auswirkungen und des Erfolgs des Pilotprojekts wird im Jahr 2020 eine zweite Phase von Art of Being durchgeführt. Die Teilnehmer*innen von Art of Being I werden während der zweiten Phase eine wichtige Rolle als Mentor*innen, Co-Facilitators und Advokat*innen spielen.
Kurzfilme über das gesamte Projekt und den clowning Sozialaktionsprojekten wurden erstellt.