Südosteuropa

Soziale Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungen in Südosteuropa

Alle fünf Länder des Vorhabens Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien – bis auf Kosovo – haben die europäische Sozialcharta ratifiziert und sich verpflichtet, umfangreiche soziale Rechte zu gewährleisten. Es bestehen jedoch erhebliche Mängel in ihrer Umsetzung. Leidtragende davon sind vor allem die Angehörigen vulnerabler Gruppen wie z. B. ethnische Minderheiten insbesondere Roma, Binnenvertriebene, Menschen mit Behinderung, Migrant / innen, Rückkehrer / innen, von Gewalt und Menschenhandel bedrohte Frauen und Mädchen, sowie Straßenkinder. Sie haben keinen ausreichenden Zugang zu sozialen Dienstleistungen, Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum. Häufig sind sie auf familiäre oder staatliche Hilfe angewiesen. Noch immer leben und arbeiten einige Kinder auf der Straße und sind schutzlos Hunger, Kälte und Gewalt ausgesetzt. Sie sind aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder Behinderungen, aber auch irregulärer Migration der Eltern Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt. Bei einer Rückkehr nach vielen Jahren sprechen Kinder von Rückkehrer*innen oftmals die Sprache ihres Exillandes besser als die des Heimatlandes und können in ihren Heimatgemeinden den Unterricht, oft auch wegen fehlender Dokumente, nicht fortsetzen. Die zuständigen Institutionen können nicht ausreichend informieren und unterstützen und adäquate Bedingungen für eine gleichberechtige Gewährleistung sozialer Rechte von vulnerablen Gruppen schaffen.

Ziele und Aktivitäten

Das im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von der GIZ durchgeführte regionale Vorhaben „Soziale Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungen“ unterstützt vulnerable Gruppen dabei ihre sozialen Rechte zu kennen und deren Erfüllung selbst einzufordern. Staatliche Akteure sollen befähigt werden, ihre menschenrechtlichen Pflichten zu erfüllen und Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen in den Gemeinden in den fünf Ländern zu schaffen.

Das im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von der GIZ durchgeführte regionale Vorhaben „Soziale Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungen“ unterstützt vulnerable Gruppen dabei ihre sozialen Rechte zu kennen und deren Erfüllung selbst einzufordern. Staatliche Akteure sollen befähigt werden, ihre menschenrechtlichen Pflichten zu erfüllen und Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen in den Gemeinden in den fünf Ländern zu schaffen.

Das Vorhaben zielt darauf ab, Diskriminierungen abzubauen und das Angebot an sozialen Dienstleistungen zielgruppengerecht, unter anderem auch für aus der Migration Rückkehrende auszuweiten und angemessen zu gestalten. Auf die spezifischen Belange von Mädchen und Jungen wird bei allen Maßnahmen besonders geachtet.

Politische Träger des Vorhabens sind Ministerien für Arbeit und Soziales und Ministerien der kommunalen Selbstverwaltung und Menschenrechts- und Flüchtlingsministerium in den teilnehmenden Ländern. Wichtigste Umsetzungspartner auf lokaler Ebene sind die Gemeindeverwaltungen und die Sozialzentren sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO), die im sozialen Sektor aktiv sind. Insgesamt arbeitet das regionale Vorhaben in der laufenden Phase in 25 ausgewählten Gemeinden und mit mehr als 15 NRO zusammen.

Das Vorhaben konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: (1) Soziale Dienstleistungen, (2) Aufklärung und Sensibilisierung, (3) Ansätze zur Finanzierung von lokalen sozialen Dienstleistungen und (4) Gegenseitiges Lernen.

Ein erfolgreicher Ansatz ist die aufsuchende Sozialarbeit. Multidisziplinäre und sogenannte „mobile Teams“ bestehend aus Mitarbeiter*innen der Gemeinden, Sozialzentren und NRO erreichen Angehörige vulnerabler Gruppen, insbesondere Frauen und Mädchen direkt in ihrem Lebensumfeld und informieren über soziale Rechte und Beratungs- oder Betreuungsleistungen. Durch innovative Formate wie interaktives Theater und Videoclips wird die Bevölkerung für die Situation der vulnerablen Gruppen, z. B. der Straßenkinder sensibilisiert. Das Vorhaben unterstützt auch in Kooperation mit den Gemeinden Kindertageszentren, die den Kindern Betreuungsangebote, ärztliche Versorgung und Mittagessen anbieten. In diesen Kindertageszentren werden spielerisch Talente und Sprache gefördert und auf die Schule vorbereitet. Kinder werden über ihre Rechte informiert.

Die Förderung des nationalen, regionalen und internationalen (mit Deutschland) Austauschs und die Vernetzung zwischen den Akteuren hat besonderen Stellenwert in der Arbeit eines regionalen Vorhabens.

Erfolge und Herausforderungen

Im Rahmen des Vorhabens wurden bislang die Kapazitäten lokaler Akteure erweitert und gestärkt. Durch Verbesserung der Informationsgrundlage über die Situation vulnerabler Gruppen (social mapping) können bereits jetzt die ausgewählten Gemeinden bedarfsgerechter planen und mittelfristig bessere soziale Dienstleistungen erbringen. In einer Gemeinde in Bosnien zum Beispiel wurde ein multidisziplinäres Team zum besonderen Schutz von Straßenkindern etabliert. Die Gemeinden, in welchen bereits innovative Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung geförderten wurden, konnten öffentliche Aufmerksamkeit und positive Reaktion erzielen. Durch Theaterstücke und interaktive Workshops sensibilisiert das Vorhaben gemeimsam mit NRO Kinder, Eltern und Lehrer auch zu den Themen Migration und Rückkehr, Menschenrechte und soziale Rechte sowie Nichtdiskriminierung.

Die Gesellschaften des westlichen Balkans sind noch immer von Vorurteilen und Stereotypen geprägt und entlang nationaler und ethnischer Grenzen strukturiert, was den grenzübergreifenden Austausch erschweren kann. Durch eine konsequente, am Prinzip des „do no harm“ ausgerichtete Arbeitsweise richtet sich das Vorhaben an alle vulnerablen Gruppen gleichermaßen um damit auch positive Diskriminierung und daraus resultierende Konflikte zu vermeiden.

Ansprechpartner

GIZ Büro Mazedonien

Antonie Grubisic 5
1000 Skopie / Mazedonien

Michael Samec
T: +389 2 3103 57
E: michael.samec(at)giz.de

GIZ - Sektorprogramm „Menschenrechte einschließlich Kinder- und Jugendrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit“

Friedrich-Ebert-Allee 36 + 40
53113 Bonn

Telefon +49 228 4460-3797
info(at)kinder-und-jugendrechte.de