Rund 33 Prozent aller Kinder werden in Indonesien nicht registriert. Vor allem in ländlichen Gebieten ist der allgemeine Kenntnisstand der Bevölkerung hinsichtlich des persönlichen Nutzens von Personenstands- sowie Einwohnermeldedaten gering. Die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt daher bereits seit 2003 eine ganzheitliche Reform des indonesischen Einwohnerwesens.
Im Rahmen des Vorhabens "Schaffung von Rechtssicherheit und Gleichbehandlung im Einwohnerwesen" konnte die Verwaltung auf allen Ebenen, unter anderem durch die Standardisierung von Verwaltungsabläufen, Schulung der Beamten und durch neue Informationssysteme, nachhaltig verbessert werden. Gemeinsam mit UNICEF und Plan International hat das Projekt die indonesische Regierung bei der Reform der rechtlichen Grundlagen für Registrierung beraten. Mit einer Gesetzesänderung zur Registrierung von Personenstandsdaten wie Geburt, Eheschließung und Tod ermöglichte die indonesische Regierung strukturelle Verbesserungen im Personenstandswesen, vor allem bei der Geburtenregistrierung. Großangelegte Informationskampagnen zum Nutzen der Registrierung von Geburten bewirkten eine größere Nachfrage nach Dienstleistungen im Einwohnermeldewesen. Mobile Registrierungsbüros und moderne Bürgerbüros erleichtern heute den Zugang der Bevölkerung zur Registrierung.
Die erfolgreichen Maßnahmen dieses inzwischen abgeschlossenen Projektes werden aktuell durch das im Auftrag des BMZ durchgeführte Entwicklungsvorhaben "Stärkung von Frauenrechten" (Strengthening Women's Rights/SWR) in zentralen Punkten fortgeführt.
Beispielsweise zielen die Aktivitäten von SWR darauf ab, den Wissensstand der Bevölkerung hinsichtlich der Bedeutung des Einwohnerwesens für die Verbesserung ihrer Lebenssituation zu erhöhen. Durch Bürgerdialoge werden Ursachen und Folgen der defizitären Registrierung thematisiert und die Handlungskapazitäten der Teilnehmenden erweitert. Besonders relevant sind die Bürgerdialoge auch vor dem Hintergrund von Kinder- bzw. frühen Ehen. Das offizielle Mindestheiratsalter von 19 Jahren für Jungen bzw. 16 Jahren für Mädchen wird häufig durch Ausnahmeregelungen religiöser Autoritäten umgangen und weder die Eheschließung selbst noch gemeinsame Kinder werden registriert.
Zudem unterstützt das Projekt die Anwaltschaftsarbeit des Ministeriums für Frauenförderung und Kinderschutz (MOWECP) auf nationaler und sub-nationaler Ebene, unter anderem zur personenstandsrechtlichen Anerkennung von Kindern, deren biologische Eltern zur Zeit der Geburt nicht miteinander verheiratet waren. Obwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Folge eines Urteils des Verfassungsgerichtes zu Gunsten jener Kinder angepasst wurden, besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der praktischen Umsetzung des Gerichtsurteils. Ein Großteil der zuständigen Akteure ist beispielsweise noch immer nicht ausreichend bzw. nicht fachgerecht über die aktuelle Gesetzeslage informiert.