Gerade für Kinder ist der Wassernotstand lebensbedrohlich. Durch verschmutztes Wasser und mangelnde Hygiene verursachte Durchfallerkrankungen töten jeden Tag 3.000 Mädchen und Jungen unter fünf Jahren – mehr als Aids, Tuberkulose und Malaria zusammen. Kinder haben ein Recht auf Wasser.
Das Recht auf Wasser ist in den VN Kinderechtskonventionen nicht detailliert geregelt, wird jedoch im Recht auf Gesundheit (Artikel 24c) aufgeführt:
Artikel 24: Gesundheitsvorsorge
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2010 eine Resolution verabschiedet, die den Zugang zu sicherem und sauberem Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen als Menschenrecht anerkennt: Human right to water and sanitation
Ein Recht auf Wasser findet sich im UNO-Pakt I nirgends explizit verankert. Trotzdem lässt sich - so der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in seinem General Comment 15 vom 20. Januar 2003 - eine solche Garantie sowohl aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11 Pakt I) wie auch aus dem Recht auf Gesundheit (Art. 12 Pakt I) ableiten: General Comment 15
Der VN- Kinderrechtsausschuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:
Allgemeine Bemerkung XV zu dem Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit