Kinder bleiben Kinder und brauchen Zeit, geeignete Räume und eine saubere Umwelt zum Spielen und Erholen.
Das Recht auf Spiel & Freizeit ist in den VN Kinderechtskonventionen detailliert geregelt, insbesondere in:
Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung
Der VN- Kinderrechtsausschuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an: