Recht auf Information

Sich informieren und austauschen, zu können ist eine zentrale Voraussetzung für die intelektuelle und soziale Entwicklung wie auch Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Zugang zu altersadäquaten Informationen, auch zum Internet ist ein Grundrecht.

VN Kinderrechtskonvention

Das Recht auf Information ist in den VN Kinderechtskonventionen detailliert geregelt, insbesondere in:

Artikel 13: Meinungs– und Informationsfreiheit

Artikel 14: Gedanken-, Gewissens– und Religionsfreiheit

Artikel 17: Zugang zu den Medien; Kinder– und Jugendschutz

Artikel 22: Flüchtlingskinder

Allgemeine Bemerkungen ("General Comments") des VN-Kinderrechtsausschusses

Der VN- Kinder­rechts­aus­schuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:

Allgemeine Bemerkung I zu Bildungszielen und Bildungseinrichtungen

Allgemeine Bemerkung XXV in Bezug auf das digitale Umfeld