Extreme Armut und ihre Folgeerscheinungen, wie Mangelernährung und Krankheit, können Kinder in ihrer Entwicklung langfristig schädigen. Kinder haben ein Recht auf gesunde ausgewogene Ernährung, ausreichende medizinische Versorgung, sowie angemessene Kleidung und Wohnung.
Das Recht auf ein gesundes Leben ist in den VN Kinderechtskonventionen detailliert geregelt, insbesondere in:
Artikel 24: Gesundheitsvorsorge
Der VN- Kinderrechtsausschuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:
Allgemeine Bemerkung III zu den Rechten des Kindes im Kontext von HIV/AIDS
Allgemeine Bemerkung IV zur Gesundheit und Entwicklung von Heranwachsenden
Allgemeine Bemerkung XV zu dem Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit