Recht auf Förderung

Soziale Sicherheit und Förderung, z.B. durch professionelle und fürsorgliche Betreuung in Kinder- und Jugendeinrichtungen, durch Sport- und Kulturangebote dienen der Entwicklung. Besondere Angebote für Mädchen wirken deren Benachteiligung entgegen.

VN Kinderrechtskonvention

Das Recht auf Förderung ist in den VN Kinderechtskonventionen detailliert geregelt, insbesondere in:

Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl

Artikel 23: Förderung behinderter Kinder

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung

Allgemeine Bemerkungen ("General Comments") des VN-Kinderrechtsausschusses

Der VN- Kinder­rechts­aus­schuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:

Allgemeine Bemerkung IX zur Förderung von behinderten Kindern