Soziale Sicherheit und Förderung, z.B. durch professionelle und fürsorgliche Betreuung in Kinder- und Jugendeinrichtungen, durch Sport- und Kulturangebote dienen der Entwicklung. Besondere Angebote für Mädchen wirken deren Benachteiligung entgegen.
Das Recht auf Förderung ist in den VN Kinderechtskonventionen detailliert geregelt, insbesondere in:
Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl
Artikel 23: Förderung behinderter Kinder
Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung
Der VN- Kinderrechtsausschuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:
Allgemeine Bemerkung IX zur Förderung von behinderten Kindern