Eine WHO-Erhebung aus dem Jahre 2015 kam zu dem Resultat, dass mehr als einer von vier Todesfällen von Kindern unter fünf Jahren auf ungesunde Umgebungen zurückzuführen ist. Kinder leiden stärker als Erwachsene unter den Gefahren durch Umweltverschmutzung, insbesondere durch Chemikalien, industrielle Abwässer und Pestizide. Langjährige Schadstoffbelastungen in Erde, Luft und Trinkwasser schädigen irreversibel ihre Gesundheit und Entwicklung.
Die Folgen des Klimawandels sind bereits heute für viele Kinder spürbar. UNICEF schätzt, dass mehr als eine halbe Milliarde Kinder in Regionen lebt, die stark von Überflutungen bedroht sind, und 115 Millionen von tropischen Stürmen. 160 Millionen Kinder leiden unter extremer Dürre, etwa ein Drittel von ihnen kommt aus Ländern, in denen mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Armut lebt.
Das Recht auf eine gesunde Umwelt beinhaltet auch das Recht, in einer über Generationen nachhaltigen, intakten Umwelt aufzuwachsen und diese mitzugestalten. Kinder haben ein Recht auf eine gesunde Umwelt.
Als historisches Dokument aus dem Jahre 1989 kennt die Kinderrechtskonvention (KRK) kein explizites Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt. Aber immerhin gehört sie zu den wenigen Menschenrechtsverträgen, die Umweltfragen überhaupt thematisieren – in Bezug auf Bildung (Art. 29 1(e) und Gesundheit (Art. 24 2 (c)).
Im Zuge der Diskussion um die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaabkommen von 2015 ist gerade in den vergangenen drei, vier Jahren Einiges in Bewegung gekommen. Viele der kritischen Punkte werden dort angesprochen – Umweltschutz und Kinderrechte werden erstmals in Verbindung gebracht. Doch Umweltvereinbarungen verfolgen zumeist einen rein fürsorglichen Ansatz: Kinder und Jugendliche gelten als besonders verwundbar und daher schützenswert. Als eigenständige Rechteträger und Akteure werden sie dort noch nicht gesehen.
Zum März 2018 legte der UN-Sonderberichterstatter für Umwelt und Menschenrechte, John H. Knox, einen Bericht vor, der - was den Umweltschutz betrifft - die maßgeblichen Rechte von Kindern und entsprechenden Pflichten von Regierungen benennt. Er stellte klar, dass Staaten eine besondere Schutzpflicht gegenüber Kindern haben, wenn Rechtsverletzungen durch starke Umwelteingriffe drohen. Der Vorrang des Kindeswohls gilt auch bei Entscheidungen über den Schutz der natürlichen Umwelt und muss sich in angemessenen Standards, Vorsorgemaßnahmen, gesetzlichen Rahmen für Unternehmen und andere umweltrelevante Akteure sowie der internationalen Kooperation niederschlagen. Er betont auch die Partizipationsrechte, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen soll, sich wirksam gegen Umweltbedrohungen zu schützen und Umweltpolitik aktiv mitzugestalten.
er VN- Kinderrechtsausschuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an: