Recht auf Beteiligung

Die Beteiligung von Kindern an gesellschaftlichen und politischen Prozessen fördert soziale Verantwortung. Mitbestimmung, z.B. bei der Gestaltung von Schulen und Unterricht oder bei der Dorf- und Stadtgestaltung, veranlasst Gemeinden und Kommunen zum Umdenken.

Allgemeine Bemerkungen ("General Comments") des VN-Kinderrechtsausschusses

Der VN-Kinder­rechts­aus­schuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:

Allgemeine Bemerkung XII zu dem  Recht des Kindes, gehört zu werden

Allgemeine Bemerkung XIV zu dem Recht des Kindes, dass seine Interessen primär berücksichtigt werden

Allgemeine Bemerkung XVII zu dem Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel, Freizeitaktivitäten, kulturellem und künstlerischem Leben

<link kinderrechte internationale-vereinbarungen vn-kinderrechtsausschuss xx-ueber-die-umsetzung-der-kinderrechte-waehrend-des-jugendalters internal-link bemerkung xx über die umsetzung der während des>Allgemeine Bemerkung XX über die Umsetzung der Kinderrechte während des Jugendalters

<link kinderrechte internationale-vereinbarungen vn-kinderrechtsausschuss xxi-zur-situation-von-strassenkindern internal-link bemerkung xxi zur situation von>Allgemeine Bemerkung XXI zur Situation von Straßenkindern

Materialien