General Comment Nr.24 des Kinderrechtsausschusses vom 18. September 2019 befasst sich mit der Behandlung des Kindes im Strafrecht und in Strafverfahren und ersetzt die Allgemeine Bemerkung Nr. 10 aus dem Jahre 2007.
Der Ausschuss beschäftigt sich hierin mit den Rechten von Kindern, die mit der Justiz in Berührung kommen. In diesem hochsensiblen Bereich müssen Vertragsstaaten sich darum bemühen, die Kinderrechte auch im Jugendgerichtswesen umzusetzen und zu stärken und die negativen Auswirkungen in der Kindheit zu schmälern.
Originaldokument:
General comment No. 24 (2019) on children’s rights in the child justice system