Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen
Gemeinsame Allgemeine Bemerkung Nr. 4 der CMW und Nr. 23 der CRC im Kontext der internationalen Migration: Verpflichtungen der Vertragsstaaten, insbesondere in Bezug auf die Transit- und Bestimmungsländer
In dieser Allgemeinen Bemerkung beschreiben die beiden Ausschüsse, welche Maßnahmen Staaten zur Umsetzung der beiden Konventionen ergreifen müssen, wenn sie Herkunfts-, Transit-, Ziel- oder Rückkehrland sind.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.