Internationale Vereinbarungen

Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen

Gemeinsame Allgemeine Bemerkung Nr. 4 der CMW und Nr. 23 der CRC im Kontext der internationalen Migration: Verpflichtungen der Vertragsstaaten, insbesondere in Bezug auf die Transit- und Bestimmungsländer

 

In dieser Allgemeinen Bemerkung beschreiben die beiden Ausschüsse, welche Maßnahmen Staaten zur Umsetzung der beiden Konventionen ergreifen müssen, wenn sie Herkunfts-, Transit-, Ziel- oder Rückkehrland sind.

 

Originaldokument:

Joint General Comment No. 4 of the CMW and No. 23 of the CRC in the context of International Migration: States parties' obligations in particular with respect to countries of transit and destination

Deutsche Übersetzung der BAG Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte