Internationale Vereinbarungen

Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen

Gemeinsame Allgemeine Bemerkung Nr. 3 der CMW und Nr. 22 der CRC im Kontext der internationalen Migration: Allgemeine Grundsätze

Beide Ausschüsse stellen darin fest, dass Kinder im Kontext internationaler Migration zweifach verletzlich sind: als Kinder sowie als von Migration betroffene Kinder. In der Allgemeinen Bemerkung verknüpfen die Ausschüsse die Bestimmungen der beiden Konventionen und setzen die Konvention über die Rechte des Kindes in den besonderen Zusammenhang der Situation von Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familien. Diese Allgemeine Bemerkung sollte am besten gemeinsam mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 23 gelesen werden, in der die Pflichten von Herkunfts-, Transit-, Ziel- und Rückkehrländern beleuchtet werden. 

 

Originaldokument:

Joint General Comment No. 3 of the CMW and No. 22 of the CRC in the context of International Migration: General principles

Deutsche Übersetzung der BAG Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte