Die Bemerkung geht auf die Bestimmungen des Art. 4 der Konvention ein und beschäftigt sich damit, welche Rolle der öffentlichen Haushaltsplanung bei der Umsetzung der Konvention zukommt.
Originaldokument:
General comment No. 19 (2016) on public budgeting for the realization of children’s rights (art. 4)