Hauptquelle der Interpretation von UN-Menschenrechtsverträgen sind die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) der UN-Fachausschüsse.
Der Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (Committee of the Rights of the Child - CRC)) verfasst regelmäßig sogenannte «General Comments», Allgemeine Bemerkungen, zu verschiedenen Bestimmungen und Themenbereichen der Konvention. Er trägt damit dazu bei, die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung zu interpretieren. «General Comments» haben die Qualität von Rechtsgutachten und bieten den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Interpretation und Umsetzung der KRK.
Übersicht
Allgemeine Bemerkung I zu Bildungszielen und Bildungseinrichtungen
Allgemeine Bemerkung II zur Rolle unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen
Allgemeine Bemerkung III zu den Rechten des Kindes im Kontext von HIV/AIDS
Allgemeine Bemerkung IV zur Gesundheit und Entwicklung von Heranwachsenden
Allgemeine Bemerkung V zu den allgemeinen Verpflichtungen zur Umsetzung der KRK
Allgemeine Bemerkung VI zur Behandlung unbegleiteter Kinder
Allgemeine Bemerkung VII zur Anwendung der Kinderrechte in der frühen Kindheit
Allgemeine Bemerkung VIII zum Recht von Kindern auf Schutz vor körperlicher Bestrafung
Allgemeine Bemerkung IX zur Förderung von behinderten Kindern
Allgemeine Bemerkung X zur Behandlung des Kindes im Strafrecht und in Strafverfahren
Allgemeine Bemerkung XI zu den Rechten indigener Kinder
Allgemeine Bemerkung XII zu dem Recht des Kindes, gehört zu werden
Allgemeine Bemerkung XIII zu dem auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt
Allgemeine Bemerkung XIV zu dem Recht des Kindes, dass seine Interessen primär berücksichtigt werden
Allgemeine Bemerkung XV zu dem Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit
Allgemeine Bemerkung XX über die Umsetzung der Kinderrechte während des Jugendalters