Regionale Kinderrechtsinstrumente ergänzen und erweitern die UN-Kinderrechtskonvention, wobei sie einen Fokus auf regionale kinderrechtliche Herausforderungen legen.
In Anlehnung an die VN-Kinderrechtskonvention trat 1999 die Kinderrechtscharta der Organisation für Afrikanische Einheit in Kraft (African Charter on the Rights of the Child). Sie erweitert die Verpflichtungen aus der VN-Kinderrechtskonvention.
2006 wurde außerdem von der Afrikanischen Union die "African Youth Charter" unterzeichnet, die im August 2009 in Kraft trat. Mit ihrem Rechtskatalog für Männer und Frauen unter 35 Jahren ist sie weltweit das einzige Instrument, das eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Rechte von Jugendlichen schafft.
Die pazifische Jugendcharta (2006) und die Iberoamerikanische Jugendcharta (2008) orientieren sich ebenfalls an den Vorgaben der VN-Kinderrechtskonvention, um sie an regionale Bedürfnisse anzupassen.
Die Europäische Union hat die Kinderrechte in der Europäischen Charta der Grundrechte anerkannt. In den vergangenen Jahren hat sie verschiedene Leitlinien und Maßnahmen formuliert wie beispielsweise die EU-Agenda für die Rechte des Kindes von 2011 und die Leitlinie zur Förderung und Wahrung der Rechte des Kindes mit Ratsbeschluss vom 10.Dezember 2007.