Die ILO hat zwei Abkommen zur Abschaffung und Regulierung von Kinderarbeit verabschiedet. Das Übereinkommen 138 von 1973 verpflichtet die Staaten, ein bestimmtes Mindestalter für die Zulässigkeit zur Beschäftigung gesetzlich festzuschreiben. Dieses Alter variiert bei den unterzeichnenden Staaten zwischen 14 und 16 Jahren.
Das Übereinkommen 182 von 1999 verbietet den Einsatz von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für jegliche Arbeit, die ihre Gesundheit, Sicherheit und moralische Entwicklung gefährdet. Es schreibt außerdem vor, dass Unterzeichnerstaaten nationale Aktionspläne zur Bekämpfung der Kinderarbeit verabschieden.