Internationale Vereinbarungen

Auf internationaler Ebene ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (auch: UN-Kinderrechtskonvention“) das zentrale Referenzwerk für den Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren. Es wurde von fast allen UN Mitgliedstaaten ratifiziert, mit der Ausnahme von den USA. Damit sind der Kinderrechtskonvention (KRK) mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen.

Die Konvention wird ergänzt durch ihre Fakultativprotokolle zu Kindern und bewaffneten Konflikten sowie zu Kinderhandel, -prostitution und -pornographie. Ein drittes Fakultativprotokoll sieht einen Mechanismus für Individualbeschwerden vor.

 

Der VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes prüft in regelmäßigen Abständen die Staatenberichte zur Umsetzung der Konvention und verabschiedet regelmäßig Allgemeine Bemerkungen zur Auslegung und Umsetzung der einzelnen in der Konvention verbrieften Rechte.

 

Neben der VN-KRK sind einzelne Kinder- und Jugendrechte auch in anderen internationalen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen verankert. Zu diesen gehören unter anderem der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen zur  Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

 

Das von der VN-Generalversammlung 1995 verabschiedete und 2007 erweiterte Aktionsprogramm "Weltaktionsprogramm für die Jugend" hat zum Ziel, die wirksame Teilhabe von Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen voranzutreiben sowie die Lebensbedingungen junger Menschen zu  verbessern. Dabei legt das Aktionsprogramm besonderes Gewicht auf Maßnahmen zur Stärkung nationaler Kapazitäten im Jugendbereich.

 

Regionale Kinderrechtsabkommen ergänzen und erweitern die UN-Kinderrechtskonvention, wobei sie einen Fokus auf regionale kinderrechtliche Herausforderungen legen. Hierzu gehören die Afrikanische Jugendcharta, die Afrikanische Konvention über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes sowie die Iberoamerikanische Konvention über die Rechte junger Menschen.

 

Die „Nachhaltigen Entwicklungsziele“ (SDGs) der Agenda 2030 greifen die Vereinbarungen zum Schutz des Kindes auf. Kinder und Jugendliche werden in der Agenda 2030 und in den daraus abgeleiteten „Nachhaltigen Entwicklungszielen“ mehrfach ausdrücklich als Zielgruppen hervorgehoben. Die ersten sechs der 17 Entwicklungsziele betreffen Kinder und Jugendliche unmittelbar, die anderen 11 mittelbar.