Ansatz der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit

Die Bedeutung von Kinder- und Jugendrechten in Entwicklungsländern

Kinder und Jugendliche stellen mit bis zu 70 Prozent in fast allen Entwicklungsländern die absolute Mehrheit der Bevölkerung. In der Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen von 1989 (VN-KRK,VN-Kinderrechtskonvention) sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres niedergelegt. Die umfassende Verwirklichung aller Kinderrechte ist eine große Herausforderung, denn die Rechte junger Menschen werden weltweit auf vielfältige Weise verletzt.

Zentrale Gründe für die fehlende Umsetzung von Kinderrechten sind zum Beispiel schwache oder gar fehlende staatliche und nichtstaatliche Strukturen im Kinder- und Jugendsektor, eine geringe Priorisierung des Sozial sektors und eine mangelhafte Vernetzung der staatlichen Pflichtenträger und nichtstaatlichen Akteure sowie oftmals eine schwache zivilgesellschaftliche Interessenvertretung. Das Alter, genauso wie der physische und psychische Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen, machen junge Menschen besonders schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen.

In der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ist es daher wichtig, Kinder und Jugendliche als eigenständige und quantitativ starke Zielgruppe mit hoher Schutzbedürftigkeit und großem Potenzial zu begreifen. Nur wenn ihre Rechte geschützt und gefördert werden, können sie Potenzial entfalten und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse effektiv mitgestalten.

Die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit leistet vielfältige Beiträge, um Kinder- und Jugendrechte im Rahmen eines menschenrechtsbasierten Ansatzes deutscher Entwicklungspolitik zu verwirklichen. Dabei hat das Wohl des Kindes Vorrang. In dem Zusammenhang stehen unter anderem die Rahmenbedingungen, also der Aufbau und die Förderung von staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen im Kinder- und Jugendsektor in den Kooperationsländern, im Zentrum von Förderansätzen. Hierzu gehören insbesondere Politikberatung, Aufbau und Stärkung von Institutionen sowie die Aus- und Weiterbildung von Schlüsselakteuren und -akteurinnen auf unterschiedlichen Ebenen:

  • Auf politischer Ebene werden die Regierungen der Kooperationsländer der Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention und weiterer internationaler Vereinbarungen beraten. Dies beinhaltet zum Beispiel die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Gesetze sowie nationaler wie kommunaler Kinder- und Jugendstrategien und -aktionspläne, die auf Schutz, Förderung und Teilhabe abzielen.
  • Auf der Ebene der Institutionen geht es um den Kapazitätsaufbau zum Beispiel von Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit sowie von unabhängigen Jugendorganisationen. Auch die Netzwerkbildung zwischen den Institutionen spielt hier eine wichtige Rolle.
  • Auf der individuellen Ebene steht die Ausbildung von Jugendreferent/innen, Jugendsozialarbeiter/innen und Jugendleiter/innen im Mittelpunkt. Methoden der Jugendsozialarbeit, Gemeinwesen- und Aufklärungsarbeit werden an regionale Anforderungen angepasst, entwickelt und angewandt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Empowerment junger Menschen vor allem auf lokaler Ebene. Dieser umfassende Ansatz ist ein Alleinstellungsmerkmal der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit.

Kinder- und Jugendrechte werden darüber hinaus in den entwicklungspolitischen Schwerpunktsektoren zielorientiert umgesetzt. Junge Menschen sind Adressaten einer großen Zahl von Maßnahmen: Direkt zum Beispiel bei Programmen zur Verbesserung der Ernährungssituation, der Grundbildung, der Gesundheit oder Wiedereingliederung von Kindersoldaten und -soldatinnen. Indirekt zum Beispiel bei Vorhaben zur Wirtschaftsförderung, zum Umweltund Ressourcenschutz, zur ländlichen Entwicklung oder zur Stadtteilförderung.