Kinder- und Jugendrechte bezeichnen die Rechte aller Kinder und Jugendlichen weltweit ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Religion oder Hautfarbe. Kinder- und Jugendrechte enthalten auch Pflichten von Eltern, Familien und erziehungsberechtigen Personen sowie von staatlichen Stellen, um das Wohl und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewähren. Die Kinder- und Jugendrechte sind in internationalen und regionalen Menschenrechtsabkommen sowie nationalen Gesetzgebungen verbrieft.
Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes - auch Kinderrechtskonvention - das zentrale Referenzwerk für den Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren. Die Konvention wird ergänzt durch ihre Fakultativprotokolle. Regionale Kinderrechtsabkommen ergänzen und erweitern sie, wobei diese einen Fokus auf regionale kinderrechtliche Herausforderungen legen. Auch die „Nachhaltigen Entwicklungsziele“ (SDGs) der Agenda 2030 greifen die Vereinbarungen zum Schutz des Kindes auf. Mehr
Es gibt kinderspezifische Migrationsursachen wie die Flucht vor Zwangsarbeit, eine drohende Zwangsheirat oder Zwangsbeschneidung. Der häufigste Grund sind jedoch Kriege und bewaffnete Konflikte - auch bei Kindern – gefolgt von den Folgen von Klimawandel und Naturkatastrophen. Insbesondere unbegleitete Kinder sind sehr großen Risiken ausgesetzt und müssen besonders geschützt und gefördert werden. Mehr
Die Bedeutung von Kinder- und Jugendrechten in Entwicklungsländern Kinder und Jugendliche stellen mit bis zu 70 Prozent in fast allen Entwicklungsländern die absolute Mehrheit der Bevölkerung. Die umfassende Verwirklichung aller Kinderrechte ist eine große Herausforderung, denn die Rechte junger Menschen werden weltweit auf vielfältige Weise verletzt.
Die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit leistet vielfältige Beiträge, um Kinder- und Jugendrechte im Rahmen eines menschenrechtsbasierten Ansatzes deutscher Entwicklungspolitik zu verwirklichen. Dabei hat das Wohl des Kindes Vorrang.