Ein Navigator durch 2015 - das Jahr der Entscheidungen
“Ultimately, the aspiration of the development agenda beyond 2015 is to create a just and prosperous world where all people realize their rights and live with dignity and hope. […] Our goal must be to make 2015 a defining moment for people and the planet and to show what the United Nations and Member States, working together, can achieve.”
Ban Ki-moon, Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN), in A life of dignity for all, July 2013
Das Jahr 2015 wird von vielen Beobachtern als Jahr gesehen, in dem über das weitere Schicksal der Menschheit in den kommenden zwei Jahrzehnten entschieden wird - in dem historische Meilensteine gesetzt werden. Dies liegt nicht nur an der Post 2015-Agenda. Insgesamt finden auf internationaler Ebene drei Prozesse und in Deutschland ein vierter statt, welche die Zusammenarbeit in politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Weise in Zukunft prägen können:
1.) die Post 2015-Agenda und die Verabschiedung der neuen Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
2.) die 21.Klimakonferenz zur Verringerung der Erderwärmung
3.) die dritte Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung über die Neuausrichtung des Monterrey Consensus
4.) die Umsetzung der Zukunftscharta und die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland
Zudem tagte Mitte Dezember 2014 das Development Assistance Committee (DAC) der OECD mit dem Hauptziel, den Messrahmen der Entwicklungsfinanzierung (ODA) zu modernisieren. Hinzu kommt, dass in diesem Jahr der G7-Gipfel unter deutscher Präsidentschaft ausgerichtet wurde und der erste J7-Jugendgipfel in Berlin tagte. Auch die Agenden und Ergebnisse dieser Gipfel waren stark von den Nachhaltigkeitszielen geprägt.
1.) Post-2015 Agenda und die Verabschiedung der neuen Nachhaltigkeitsziele
Am 27.September wird die Post 2015-Agenda auf der VN-Vollversammlung in New York verabschiedet werden. Diese soll für alle Länder auf der Grundlage der „Globalen Partnerschaft“ als übergeordnetes Prinzip für nachhaltige Entwicklung gelten, was auch dadurch deutlich wird, dass sie auf dem breitesten Konsultationsprozess basiert, den die UN je organisiert hat. Armuts- und Nachhaltigkeitsziele werden miteinander verknüpft, indem die Rio+20 und Post-MDG-Prozesse miteinander verbunden und Länder so bei der Entwicklung ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt werden.
Die 17 SDGs sind nach zwei Jahren Verhandlungen inzwischen international akzeptiert. Die zwischenstaatlichen Verhandlungen werden daher stärker von den 169 Unterzielen („targets“), den Indikatoren zur Erfolgsmessung sowie den Mitteln zur Zielerreichung (Means of Implementation (MoI)) geprägt. Eine Expertengruppe, die Inter-agency and Expert Group on Sustainable Development Goal Indicators (IAEG-SDGs), nahm am 1.Juni 2015 ihre Arbeit auf. Sie soll bis März 2016 einen Indikatorenkatalog der VN vorlegen.
Auch die Bundesregierung unterstützt die 17 SDGs laut Kabinettbeschluss vom 03.12.2014 in ihrer Gesamtheit, setzt aber eigene Schwerpunkte in der Debatte wie die Beseitigung extremer Armut und Ernährungssicherung, Klima- und Umweltschutz, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Stärkung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Teilhabe von Frauen und Mädchen, sowie nachhaltigere Produktions- und Konsummuster. Die Federführung in den Verhandlungen tragen das BMZ und BMU gemeinsam.
2.) Die 21.Klimakonferenz zur Verringerung der Erderwärmung
Parallel zu den Diskussionen über die SDGs und ihre Finanzierung finden im Kontext der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) Verhandlungen über ein neues globales Klimaabkommen statt, welches das Kyoto-Protokoll von 1997 ablösen soll. Auf der 15. Conference of the Parties (COP 15) der UNFCCC im Dezember 2009 in Kopenhagen traf die internationale Staatengemeinschaft zusätzlich im „Copenhagen Accord“ die Übereinkunft, die durch menschliche Einflüsse verursachte globale Erderwärmung auf höchstens 2°C zu begrenzen. Außerdem sagten die Industrieländer zu, ab 2020 100 Milliarden US-Dollar jährlich für Klimawandelminderung und -anpassung in Entwicklungsländern aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren. Nach den weniger erfolgreichen Nachfolgekonferenzen in Doha, Warschau und Lima wird nun der COP 21 in Paris eine zentrale Bedeutung zugemessen. Dort soll eine neue internationale Klimaschutz-Vereinbarung verabschiedet werden, welche Ziele für alle Vertragsstaaten, also Industrie- und Entwicklungsländer, beinhaltet. Darüber hinaus soll sie weitere Themen wie Finanzierung, Anpassung, Waldschutz, Technologietransfer und Capacity Building einschließen.
Auf dem G7-Gipfel in Elmau bekräftigten die Industrieländer das Ziel, die globale Erderwärmung auf höchstens 2°C zu begrenzen.
3.) Die dritte Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung über die Neuausrichtung des Monterrey Consensus
Vor dem Hintergrund der neuen und erweiterten Nachhaltigkeitsziele und dem erhöhten Mittelbedarf kommt auch der diesjährigen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, die vom 13. -16. Juli in Addis Abeba stattfinden wird, eine besondere Bedeutung zu. Die Finanzierung der MDGs wurde im Jahr 2002 auf einer VN-Konferenz im mexikanischen Monterrey verhandelt und im sogenannten Monterrey Consensus festgeschrieben. Schon damals wurde die Eigenfinanzierung der Entwicklungsländer durch Steuern und Abgaben ebenso betont wie die Rolle des globalen Finanzsystems und der staatlichen Entwicklungsfinanzierung (ODA: 0,7%-Ziel). Die Neuausrichtung des Monterrey Consensus soll nun auch einer heterogeneren Landschaft der Entwicklungsfinanzierung, bestehend aus klassischer staatlicher Entwicklungszusammenarbeit, philanthropischen Stiftungen, rücküberweisenden Migranten, neuen Gebern (z.B. China und Indien) sowie Privatinvestoren, Rechnung tragen. Zentrale Themen sind unter anderem die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr, Wasser und Landwirtschaft, die Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der internationalen Finanzinstitutionen und regionalen Entwicklungsbanken sowie die Schaffung eines umfassenden und robusten Rahmens für die Bewertung der Umsetzungsfortschritte.
4.) Die Umsetzung der Zukunftscharta und die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland
Angelehnt an den internationalen Diskussionen zu den Nachhaltigkeitszielen wurde im Jahr 2014 auch in Deutschland die Zukunftscharta durch eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure in einem engagiert geführten Dialogprozess entwickelt und am 24. November 2014 von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überreicht. Der Dialog zur Zukunftscharta leistet einen Beitrag zur Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Diese Strategie definiert nachhaltige Entwicklung als politisches Leitprinzip und macht es mit konkreten Indikatoren und Zielen, Institutionen und Verfahren praktisch wirksam. Bisher überprüft das Statistische Bundesamt alle zwei Jahre die Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch einen Bericht anhand von 21 Indikatoren, die nun auf Basis der SDGs angepasst und ergänzt werden.
In diesem Jahr wird sich also zeigen, ob die Weltgemeinschaft ihrer Verantwortung gerecht wird „…to make 2015 a defining moment for people and the planet“.
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Autor: Burkhard Vielhaber | info(at)kinder-und-jungendrechte.de
Die Inhalte dieses Artikels geben die Meinung des Autors und nicht notwendigerweise die der GIZ oder des BMZ wieder.