"Agents of Change" - der Aktionsplan des BMZ

Die Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten im Fokus des BMZ

Das BMZ hat den Aktionsplan “Agents of Change“ zu Kinder- und Jugendrechten verabschiedet. Dieser Aktionsplan ist etwas Besonderes, denn er hebt die Bedeutung von Kinder und Jugendlichen in der deutschen Entwicklungspolitik besonders hervor. Die Rechte junger Menschen sollen nun systematischer in die Vorhaben der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) integriert werden.

Bereits im Jahre 2011 hat das BMZ mit dem Positionspapier „Junge Menschen in der deutschen Entwicklungspolitik“ die Relevanz des Themas in der deutschen Entwicklungspolitik bestätigt. Der Aktionsplan beschreibt nun die BMZ-Strategie zu Kinder- und Jugendrechten und konkretisiert Maßnahmen auf der Umsetzungsebene.

Der Aktionsplan ist mit den Zielen der Agenda 2030 eng verbunden: Kinderarmut, Mangel- und Unterernährung, Bildung, Zugang zu Sanitäranlagen, Wasser und Hygiene, Kinderarbeit und Jugendarbeitslosigkeit, alle Formen der Gewalt gegen Kinder, Kinderhandel sowie Geburtenregistrierung – all dies sind Themen, die spiegelbildlich im Aktionsplan wiederzufinden sind.

Außerdem setzt sich der Aktionsplan für die Verwirklichung des Leitprinzips der Agenda „Leave No One Behind“ ein. Junge Menschen werden als „critical agents of change“ wahrgenommen, die für die erfolgreiche Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele unabdingbar sind.

Für die bessere Integration von Kinder- und Jugendrechten in die Vorhaben der deutschen staatlichen EZ hat sich das BMZ drei strategische Ziele gesetzt:

  1. Die Vorhaben qualitativ zu verbessern und auszuweiten;
  2. den internationalen Dialog für die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung von Kinder- und Jugendrechten zu fördern und eine Vorreiterrolle einzunehmen;
  3. in ausgewählten Länder und Regionen den Unterstützungsbedarf strategisch auf kinderrechtliche Risiken und Potentiale auszurichten und diese mit den Partnerregierungen abzustimmen.

Der Aktionsplan läuft bis 2019, dem 30jährigen Jubiläum der VN-Kinderrechtskonvention. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch das BMZ und die Durchführungsinstitutionen in Zusammenarbeit mit den Akteuren nicht-staatlichen EZ. Ein Halbzeitbericht, ein Endbericht, ein externes Gutachten und eine Abschlusskonferenz sollen helfen, die Umsetzung zu steuern, ggf. weiteren Unterstützungsbedarf zu erkennen und „lessons learnt“ zu identifizieren.

Der Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt, um Kinder- und Jugendrechte in der deutschen EZ aufzuwerten.

Aktionsplan herunterladen 
[pdf, 34 Seiten, 0,99 mb] 

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Autor: Burkhard Vielhaber | info(at)kinder-und-jugendrechte.de | erstellt im Mai 2017

Die Inhalte dieses Artikels geben die Meinung des Autors und nicht notwendigerweise die der GIZ oder des BMZ wieder.