Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zählen zu den größten Problemen in den Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Jugendliche, und unter ihnen vor allem die Mädchen, sind besonders stark betroffen: Nach Berechnungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) waren 2016 weltweit mehr als 71 Millionen Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren arbeitslos. Damit sind zwei von fünf Arbeitslosen jünger als 24 Jahre. Neben Arbeitslosigkeit stellen insbesondere in Entwicklungsländern auch Unterbeschäftigung sowie Beschäftigung zu menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen große Herausforderungen dar – viele Jugendliche können es sich gar nicht leisten, arbeitslos zu sein.
Die hohe Jugendarbeitslosigkeit sorgt nicht nur für großen wirtschaftlichen Schaden im betreffenden Land, auch die sozialen Kosten sind hoch: Junge Menschen, die keine Arbeit finden, können keine Zukunftsperspektiven entwickeln. Sie sind frustriert, fühlen sich nutzlos und gesellschaftlich ausgeschlossen. Darin liegt ein wesentliches Konflikt- und Gewaltpotenzial.
In den kommenden Jahren wird die Zahl junger Menschen, die auf den Arbeitsmarkt drängen, massiv steigen. Ihnen eine menschenwürdige Beschäftigung sowie ein existenzsicherndes Einkommen und damit eine Perspektive zu geben, ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines friedlichen Miteinanders in der Welt.
Deutschland verfolgt bei der Förderung von Jugendbeschäftigung einen integrierten Ansatz, der im Wesentlichen drei Dimensionen umfasst, die sich wechselseitig bedingen und ergänzen:
Dabei wirkt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich auf die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte hin. Dazu zählen menschenwürdige Arbeitsbedingungen und das Verbot von Kinderarbeit. Auch das im Sozialpakt der Vereinten Nationen verbriefte Recht auf Arbeit wird in den Programmen thematisiert. So werden gezielt benachteiligte Gruppen wie junge Frauen, Menschen mit Behinderung und ethnische Minderheiten dabei unterstützt, ein eigenes Einkommen zu erzielen.