Förderung von Jugendbeschäftigung

Förderung von Jugendbeschäftigung

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zählen zu den größten Problemen in den Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Jugendliche, und unter ihnen vor allem die Mädchen, sind besonders stark betroffen: Nach Berechnungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) waren 2016 weltweit mehr als 71 Millionen Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren arbeitslos. Damit sind zwei von fünf Arbeitslosen jünger als 24 Jahre. Neben Arbeitslosigkeit stellen insbesondere in Entwicklungsländern auch Unterbeschäftigung sowie Beschäftigung zu menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen große Herausforderungen dar – viele Jugendliche können es sich gar nicht leisten, arbeitslos zu sein.

Die hohe Jugendarbeitslosigkeit sorgt nicht nur für großen wirtschaftlichen Schaden im betreffenden Land, auch die sozialen Kosten sind hoch: Junge Menschen, die keine Arbeit finden, können keine Zukunftsperspektiven entwickeln. Sie sind frustriert, fühlen sich nutzlos und gesellschaftlich ausgeschlossen. Darin liegt ein wesentliches Konflikt- und Gewaltpotenzial.

In den kommenden Jahren wird die Zahl junger Menschen, die auf den Arbeitsmarkt drängen, massiv steigen. Ihnen eine menschenwürdige Beschäftigung sowie ein existenzsicherndes Einkommen und damit eine Perspektive zu geben, ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines friedlichen Miteinanders in der Welt.

Ansatzpunkte zur Förderung von Jugendbeschäftigung

Deutschland verfolgt bei der Förderung von Jugendbeschäftigung einen integrierten Ansatz, der im Wesentlichen drei Dimensionen umfasst, die sich wechselseitig bedingen und ergänzen:

  1. Förderung der Privatwirtschaft und Schaffung produktiver und menschenwürdiger Arbeitsplätze, unter anderem durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Zugangs zu Finanzierung für Unternehmen, den Aufbau wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstrukturen sowie durch Beratung zu wirtschaftspolitischen Themen wie Industrie- und Wettbewerbspolitik
  2. Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der jungen Arbeitssuchenden durch verbesserte berufliche Bildung und Qualifizierung – insbesondere für benachteiligte Jugendliche
  3. Verbesserung der Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt durch effektive Berufsberatung und -orientierung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktinformationen

Dabei wirkt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich auf die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte hin. Dazu zählen menschenwürdige Arbeitsbedingungen und das Verbot von Kinderarbeit. Auch das im Sozialpakt der Vereinten Nationen verbriefte Recht auf Arbeit wird in den Programmen thematisiert. So werden gezielt benachteiligte Gruppen wie junge Frauen, Menschen mit Behinderung und ethnische Minderheiten dabei unterstützt, ein eigenes Einkommen zu erzielen.

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