Sie tragen schwere Lasten, knüpfen Teppiche in Fabriken und werden vielfältig ausgebeutet: Nach Schätzungen der ILO waren weltweit im Jahre 2016 noch immer 151,6 Millionen Mädchen und Jungen im Alter von fünf bis 17 Jahren gezwungen, einer Arbeit nachzugehen, die ihre Bildung, Entwicklung und Gesundheit beeinträchtigt - davon knapp die Hälfte (72,5 Millionen) unter gefährlichen Bedingungen. Kinderhandel zum Zweck der ökonomischen Ausbeutung zählt, als oftmals überregionales Phänomen, zu den größten Herausforderungen einer globalisierten Wirtschaft.
Menschenrechtliehe Standards und Prinzipien bilden einen international verbindlichen Referenzrahmen bei der Bekämpfung von Kinderarbeit sind dies insbesondere:
Nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit, die ein Kind übernimmt, fällt laut offiziellen Definitionen unter den Begriff der schädlichen, völkerrechtlich verbotenen Kinderarbeit. Es werden verschiedene Kategorien unterschieden.
Konkrete Ansatzpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit: