Bekämpfung von Kinderhandel und schädlicher Kinderarbeit

Einführung

Sie tragen schwere Lasten, knüpfen Teppiche in Fabriken und werden vielfältig ausgebeutet: Nach Schätzungen der ILO waren weltweit im Jahre 2016 noch immer 151,6 Millionen Mädchen und Jungen im Alter von fünf bis 17 Jahren gezwungen, einer Arbeit nachzugehen, die ihre Bildung, Entwicklung und Gesundheit beeinträchtigt - davon knapp die Hälfte (72,5 Millionen) unter gefährlichen Bedingungen. Kinderhandel zum Zweck der ökonomischen Ausbeutung zählt, als oftmals überregionales Phänomen, zu den größten Herausforderungen einer globalisierten Wirtschaft.

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Internationaler Bezugsrahmen

Menschenrechtliehe Standards und Prinzipien bilden einen international verbindlichen Referenzrahmen bei der Bekämpfung von Kinderarbeit sind dies insbesondere:

 

  • Die Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen von 1989 (VN-KRK)
  • Die Konvention 182 der ILO über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigungder schlimmsten Formen der Kinderarbeit von 1999
  • Die Konvention 138 der ILO über das Mindestalter für Beschäftigung von 1973

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Begriffbestimmungen

Nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit, die ein Kind übernimmt, fällt laut offiziellen Definitionen unter den Begriff der schädlichen, völkerrechtlich verbotenen Kinderarbeit. Es werden verschiedene Kategorien unterschieden.

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Zentrale Handlungsfelder der Entwicklungszusammenarbeit

Konkrete Ansatzpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit:

 

  • Gute Regierungsführung und leistungsfähige staatliche Institutionen
  • Soziale Sicherungssysteme zur Stärkung einkommensschwacher Familien
  • Kostenlose, verpflichtende, relevante Grundbildung
  • Berufsbildende Maßnahmen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen
  • Unternehmen, Gewerkschaften und Verbände tragen Verantwortung auf nationaler und internationaler Ebene
  • Bewusstseinsbildung
  • Die Verfügbarkeit von Daten auf lokaler, regionaler
    und globaler Ebene

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Materialien