Jedes Jahr sterben weltweit mindestens vier Millionen Kinder unter fünf Jahren aufgrund umweltbezogener Krankheiten.
Umweltrisiken treten regional unterschiedlich auf. Nachteilige Auswirkungen von Umweltschäden werden unter prekären sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, Armut, Unterernährung und kriegerischen Konflikten, deutlich verstärkt.
Kinder und Jugendliche in Entwicklungsländern sind besonders schutzbedürftig bei ökologischen Risiken, die zum Beispiel durch Industrialisierung, Ressourcenzerstörung und Klimawanpel verursacht werden. Sie leiden stärker unter den Gefahren durch Umweltverschmutzung, insbesondere durch Chemikalien und industrielle Abwässer sowie Landnutzungsänderungen und den daraus resultierenden Folgen. Dazu gehört vor allem ein fehlender Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu Nahrungsmitteln.
Kinder sind durch unterschiedliche Umwelt- und Schadstoffbelastungen besonders gefährdet. Der wachsende Organismus ist verletzlicher für schädigende Einflüsse, wie krebserzeugende oder andere toxikologische Stoffe.
Warnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO):
Umweltrisiken und -schäden wirken mittel- und unmittelbar auf die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören alle Rechte, die durch Umweltveränderungen, Umweltzerstörung und Umweltverschmutzung eingeschränkt, in ihrer Umsetzung beeinträchtigt oder verletzt werden - gleich, wodurch die Umweltveränderung hervorgerufen wurde. Nichtregierungsorganisationen verwenden daher den Begriff "ökologische Kinderrechte" für die Rechte von Kindern und der nachfolgenden Generation, die durch Umweltveränderungen beeinträchtigt oder verletzt werden.
Ein explizites Recht auf eine sichere und gesunde Umwelt ist bislang nicht in den Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen (VN) enthalten. Die VN-Vertragsorgane, welche die Umsetzung der Konventionen überwachen, haben jedoch mehrfach eine Wechselwirkung zwischen Umwelt und Umsetzung der Menschenrechtsstandards hervorgehoben.
Rechtliche Bezugsrahmen für umweltbezogene Kinder- und Jugendrechte sind insbesondere:
Alle genannten Rechte implizieren eine gesunde Umwelt und entsprechende Schutzmaßnahmen.
Weitere wichtige Grundsatzdokumente sind:
Die Verwirklichung umweltbezogener Kinder- und Jugendrechte steht in Verbindung mit einer Reihe von Globalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 (SDGs). Insbesondere das SDG3 3 "Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern", SDG 11 "Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen", SDG 13 "Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen" sowie der SDG 15 "Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen" stellen wichtige Bezüge her.
Im Rahmen der Agenda 21 wurden Kinder und Jugendliche 1992 in Rio de Janeiro auf der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung offiziell als Träger einer nachhaltigen Entwicklung anerkannt. Junge Menschen haben seitdem ein Teilnahme- und Mitspracherecht bei den internationalen Verhandlungen.
Sowohl die African Charter on the Rights and Welfare of the Child (1990) als auch die African Youth Charter (2006) benennen explizit umweltbezogene Aspekte.
Die wichtigsten internationalen Übereinkommen zur Abschaffung und Regulierung von Kinderarbeit, initiiert von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind das Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) und das Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999).
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Weiter: Wichtige Politikfelder für die Umsetzung von umweltbezogenen Kinder- und Jugendrechten
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