Jugendgewaltprävention

Zentrale Strategien für die Jugendgewaltprävention in der Entwicklungspolitik

Die zunehmend ungleiche Verteilung von Einkommen und Besitz zwischen Arm und Reich, knapper werdende Ressourcen wie Wasser und Land, zerfallende Sozialstrukturen im Kontext von Konflikten und aufgrund der HIV/Aids Pandemie, Migration und die rasant voranschreitende, oft unregulierte Urbanisierung werden das Gewaltproblem voraussichtlich weiter verschärfen. Ein Anstieg von gewaltbedingten Rechtsverletzungen ist zu beobachten. Die Sicherheit und Stabilität einzelner Gesellschaften und ganzer Regionen ist gefährdet. Vor diesem Hintergrund muß die internationale und deutsche Entwicklungszusammenarbeit ihre Anstrengungen verstärken, Regierungen und Gesellschaften der Partnerländer auf allen Ebenen dabei zu unterstützen, Gewalt vorzubeugen.

Der adäquate Umgang mit und die staatliche Reaktion auf Gewalt sind schon heute Indikatoren für gute Regierungsführung, Beachtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit der betroffenen Regierungen. Weltweit hat die Erfahrung gezeigt, dass es nicht ausreicht, Gewalt mit erhöhter Polizeipräsenz und repressiven Sicherheitssystemen zu begegnen, sondern dass Prävention erforderlich ist, um das Entstehen von Gewalt zu verhindern.

Die gezielte Ausrichtung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Umsetzung der Rechte junger Menschen ist ein möglicher Ansatzpunkt zur Prävention von Jugendgewalt. Die Anwendung von menschen- und kinderrechtlichen Prinzipien zielt darauf ab, die Lebenssituation junger Menschen zu verbessern und Schutzfaktoren zu stärken. Insbesondere der Schutz vor Gewalterfahrungen im Kindesalter, die Förderung der Familie und die Stärkung der Eltern bei der Fürsorge für das Kind unter Beachtung des Wohls des Kindes sind wichtige Elemente der Gewaltprävention. Ebenso wichtig ist es, die Teilhabe junger Menschen an der Gestaltung ihres Umfelds und der sie betreffenden Politiken zu fördern.

Eine herausragende Rolle bei der Gewaltprävention spielt die staatliche und nichtstaatliche Kinder- und Jugendförderung. Dies schließt sowohl den Schutz von und die präventive Arbeit mit jungen Menschen als auch die gesellschaftliche Reintegration und Resozialisierung von marginalisierten oder gewalttätigen Jugendlichen ein. Kinder und Jugendförderung setzt auf die Stärkung der positiven Potentiale aller jungen Menschen, eröffnet Partizipationsmöglichkeiten und verschafft ihnen Gehör. Neben der direkten Arbeit mit jungen Menschen selbst sind hierbei die Zusammenarbeit mit staatlichen wie auch nichtstaatlichen Akteuren und die Professionalisierung der Jugend(soziaI)arbeit wichtige Voraussetzungen für Erfolg.

Das Ursachengeflecht für Jugendgewalt bedarf einer multidimensionalen Herangehensweise, die sowohl auf der gesamtgesellschaftlichen als auch auf der Gemeinde-, Beziehungs- und individuellen Ebene ansetzt und verschiedene Akteure mit einbezieht. Wichtiger Ansatzpunkt ist die Reduktion der kontextspezifischen Risikofaktoren durch eine umfassende Umsetzung der Schutz-, Förder- und Teilhaberechte junger Menschen in ihren unterschiedlichen Lebensphasen und -bereichen.

Notwendig für eine erfolgreiche Prävention von Jugendgewalt ist daher die sektorübergreifende Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Akteure aus den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Soziales, insbesondere Jugendförderung, Bildung, Berufsbildung, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verwaltung. Die aktive Vernetzung dieser Schlüsselakteure und das Anstoßen von Erkenntnis- und Lernprozessen ist wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit in der internationalen Zusammenarbeit. Gemeinsames Ziel in allen Sektoren ist dabei, jungen Menschen eine konstruktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen und damit persönliche und gesellschaftliche Zukunftsperspektiven zu eröffnen.

Leitfaden " Systemische Jugendgewaltprävention"

Der im Auftrag des BMZ erstellte Leitfaden vermittelt Vorschläge zur Vernetzung und Kooperation relevanter Akteure, die dabei unterstützt werden, ihren Beitrag zur Förderung junger Menschen und der Prävention von Jugendgewalt zu erkennen und zu leisten.

Der Leitfaden gibt Anregungen für Planung und Umsetzung systemischer Gewaltprätentionsmaßnahmen mit dem Ziel, Risikofaktoren zu minimieren. Er ist ein Instrument zur gründlichen Analyse der kontextspezifischen Ursachen und Ausprägungen von Jugendgewalt und soll nachhaltige Ansatzpunkte identifizieren.

Beispiel einer Anwendung:

Mit Hilfe des Leitfadens planten in drei Gemeinden in EI Salvador jeweils 20 Vertreter verschiedener lokaler staatlicher Institutionen wie Gesundheit, Bildung und Polizei, Kommunalverwaltung sowie Nichtregierungsorganisationen Projekte zur Gewaltprävention für ihre jeweilige Gemeinde.

Im Ergebnis entstand unter anderem ein gemeinsames Projekt einer Jugendorganisation mit der Polizei, das Entrepreneurship Training für arbeitslose Jugendliche mit dem Erlernen von gewaltpräventivem Verhalten verbindet. Die besten Ideen für eine Unternehmungsgründung werden prämiert und finanziell unterstützt.

In einem Schulzentrum werden außerdem mit Hilfe anderer Akteure und Organisationen sowie der Unterstützung von freiwilligen Helfern aus der Gemeinde Ausbildungskurse, non-formal Bildungsangebote, Werteerziehung und Kurse zur Gewaltprävention für Jugendliche angeboten. Zusätzlich kann dort ein höherer Schulabschluss erreicht werden, der die Berufsaussichten der Jugendlichen deutlich verbessert.

Kontakt: childrenrights(at)giz.de
 

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