35 Prozent aller Kinder weltweit sind für den Staat, in dem sie leben, nicht sichtbar. Ihnen fehlt die staatliche Anerkennung ihrer Existenz: Für sie gibt es keinen Eintrag ihrer Geburt. Das in der Konvention über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention) verbriefte Recht auf Eintragung einer Geburt in einem Register wird damit millionenfach verletzt.
Kinder ohne Geburtsurkunde und Identitätsdokumente sind in der Folge in erhöhtem Maße schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen. Sie sind insbesondere häufiger Diskriminierung ausgeliefert und von der Durchsetzung von Rechtsansprüchen oft ausgeschlossen. Auch unter denjenigen Kindern, die nach ihrer Geburt registriert werden, besitzt laut aktuellen Berichten von UNICEF dennoch eines von sieben Kindern keine Geburtsturkunde.
Die Mehrheit (59 Prozent) der weltweit nicht registrierten Kinder lebt in Asien, weitere 37 Prozent in Subsahara-Afrika. In Sambia, im Tschad, in Tansania, im Jemen und in Bangladesch werden beispielsweise bis zu 86 Prozent aller Kinder nicht offiziell erfasst. In Liberia, Somalia und Äthiopien sogar bis zu 97 Prozent. Im Vergleich dazu liegt die Rate der fehlenden Geburtenregistrierungen in Industrieländern durchschnittlich bei unter 10 Prozent.
Besonders verletzliche Gruppen wie Waisenkinder, Kinder mit Behinderung, Kinder in ländlichen und/ oder armen Regionen, Kinder von Minderheiten stellen oftmals die größte nicht-registrierte Bevölkerungsgruppe in Entwicklungsländern dar.
In Indien sind 80 bis 90 Prozent aller Kinder mit Behinderung nicht registriert und haben dadurch keinen Zugang zu Sozial- oder Pflegeleistungen. Nur 4 Prozent der ärmsten Bevölkerung in Tansania wird bei der Geburt registriert, im Vergleich zu 56 Prozent der reichsten Bevölkerung.
Sowohl in der VN-Kinderrechtskonvention als auch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (Zivilpakt) sind wesentliche Grundlagen für die Registrierung von jungen Menschen festgeschrieben. Während die VN-Kinderrechtskonvention die völkerrechtliche Grundlage für die Rechte der Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bildet, finden die übrigen internationalen Menschenrechtskonventionen Anwendung auf die über 18-Jährigen.
Staatsangehörigkeit wird entweder nach dem Geburtsortprinzip (Ius Soli); dem Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis) oder einer Kombination aus beidem verliehen. Hierbei ist der Staat verpflichtet, eine nichtdiskriminierende nationale Gesetzgebung für alle Kinder sicherzustellen. Die Geburtsurkunde, die in der Regel Name, Nationalität und die Namen der Eltern enthält, ist ein wichtiges Dokument zum Nachweis der Identität und insbesondere des Alters.
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Quelle:
Kinder- und Jugendrechte konkret
Informationen zu den Rechten junger Menschen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
S. 10ff.
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