35 Prozent aller Kinder weltweit sind für den Staat, in dem sie leben, nicht sichtbar. Ihnen fehlt die staatliche Anerkennung ihrer Existenz: Für sie gibt es keinen Eintrag ihrer Geburt. Das in der Konvention über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention) verbriefte Recht auf Eintragung einer Geburt in einem Register wird damit millionenfach verletzt. Nicht registrierte Kinder sind in der Folge in erhöhtem Maße schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen. Sie sind insbesondere häufiger Diskriminierungen ausgeliefert und von der Durchsetzung von Rechtsansprüchen oft ausgeschlossen. Mehr
Geburtenregistrierung ist keine Garantie für die Verwirklichung von Rechten: aber eine wesentliche Voraussetzung für die Geltendmachung und Durchsetzung von menschenrechtlichen Ansprüchen. Zentrale Voraussetzung hierfür ist ein funktionierendes und frei zugängliches Erfassungssystem.
Nur vollständige Personenstands- und Einwohnermeldedaten ermöglichen eine nationale und lokale Politik- und Finanzplanung. Beispielsweise ist die Planung von Schulen und Lehrkräften abhängig von Erhebungen zu Wohn- oder Aufenthaltsorten sowie den Angaben über die Größe eines Geburtenjahrgangs. Mehr
Trotz internationaler Vereinbarungen und verbreiteter Anerkennung der Bedeutung sind vor allem in Entwicklungsländern die Raten der Geburtenregistrierung niedrig. Internationale Initiativen wie die UN Global Strategy for Women's and Children's Health oder Kampagnen des Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) sowie Initiativen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit haben sich das Ziel einer flächendeckenden Geburtenregistrierung gesetzt. Mehr