Geschlechtergrechtigkeit und die Förderung von Mädchen und jungen Frauen

Bekämpfung von Weiblicher Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung, international meist mit dem Begriff "Female Genital Mutilation" (FGM) bezeichnet, ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt werden. Der Eingriff wird meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon im Alter von wenigen Tagen, kurz vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes.

Meist wird die Verstümmelung von traditionellen Beschneiderinnen durchgeführt, häufig ohne Narkose und mit unsauberen, stumpfen Instrumenten. Die schädliche Praktik verletzt elementare Menschenrechte wie das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Schutz der körperlichen Integrität und schränkt Mädchen und Frauen in ihren Entwicklungschancen ein.

Kinderheirat steht häufig in engem Zusammenhang mit weiteren schädlichen traditionellen Praktiken wie der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM). In einigen Regionen, beispielsweise von Eritrea, Sierra Leone, Tansania, Somalia und Äthiopien, gilt FGM sogar als Voraussetzung für eine Heirat oder Mädchen werden sofort nach ihrer Beschneidung verheiratet. FGM und der frühen Verheiratung von Mädchen liegen oft die gleichen sozialen Dynamiken und Wertvorstellungen zugrunde.

Schwerwiegende Folgen

Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) sind weltweit etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. FGM wird in 30 Ländern praktiziert, zumeist in Afrika, aber auch in einigen arabischen und asiatischen Ländern, außerdem innerhalb von Migrantengemeinden auf der ganzen Welt – auch in Deutschland. Insgesamt nimmt der Anteil der von FGM betroffenen Frauen und Mädchen seit einiger Zeit ab, je nach Land liegt dieser aber noch immer zwischen einem und 98 Prozent. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine gesellschaftlich tief verankerte Praktik, die vielfach als soziale Norm oder gar fälschlicherweise als religiöses Gebot angesehen wird.

Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden und alle Formen der Praktik können zu schweren psychischen und körperlichen Schäden führen. Zu den akuten, teilweise lebensbedrohenden Risiken gehören starke Schmerzen, Blutungen, Urinstau und Entzündungen. Langfristig können Frauen unter Problemen bei der Sexualität und der Fortpflanzung, erhöhter HIV-Ansteckungsgefahr sowie psychischen Traumata leiden.

Ansatzpunkte

Auch die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich entschieden gegen Genitalverstümmelung ein. Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog auf lokaler Ebene werden mit der Kompetenzstärkung von Institutionen und Organisationen sowie der Politikberatung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene kombiniert. Mit diesem Mehrebenenansatz sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die schädliche traditionelle Praktik zu überwinden.

Seit 1999 unterstützt das BMZ Maßnahmen zur Überwindung von FGM in mehreren Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit:

  • Dialog-Ansätze bieten den Mitgliedern einer Gemeinschaft einen geschützten Rahmen, um sich über bislang tabuisierte Themen wie die weibliche Genitalverstümmelung auszutauschen und sich an der Entscheidungsfindung gegen die Fortführung der Praktik zu beteiligen. So wurde 2001 in Guinea gemeinsam mit Partnerorganisationen die Methode des Generationendialogs entwickelt, bei dem Frauen und Männer unterschiedlichen Alters miteinander diskutieren. Sie wird seither erfolgreich in mehreren Kooperationsländern umgesetzt.
  • Religiöse und traditionelle Autoritäten, Lehrkräfte und medizinisches Personal können durch ihre besondere Stellung in der Gesellschaft einen positiven Wandel begünstigen. In Mauretanien wurde der Dialog mit islamischen Führern gefördert, die daraufhin 2010 eine erste nationale Fatwa (religiöses Rechtsgutachten) erlassen haben, die Genitalverstümmelung eindeutig als schädliche Praktik definiert und sie nach islamischer Rechtsauffassung verbietet. Diese Fatwa wurde 2011 auf einer Konferenz mit 18 islamischen Rechtsgelehrten aus Westafrika, dem Sudan und Ägypten bestätigt und so über die Grenzen Mauretaniens hinausgetragen.
  • Im deutschen Engagement wird auch ein Bildungsansatz unterstützt, der Aufklärung und Dialog zu FGM im Schulunterricht vorsieht. In Burkina Faso beispielsweise werden seit 2000 FGM-Module in Schullehrpläne aufgenommen. Eine landesweit verbindliche Verankerung wird angestrebt. 

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